Handelfmeter oder nicht: Die drei strittigen Entscheidungen des Bundesligaspieltags
Hand oder nicht Hand, das ist hier die Frage. Die Schiedsrichter beantworteten diese am vergangenen Bundesligaspieltag einmal mehr ohne klare Linie. Gleich drei Entscheidungen sorgten für Diskussionsstoff: Die beiden Elfmeter in Bremen und Köln waren höchstumstritten, der ausbleibende Pfiff in Berlin ebenso.
Um es gleich vorwegzunehmen: Die Strafstöße gegen Augsburg und Köln waren Fehlentscheidungen. Vermutlich hätten sie sogar noch deutlich heftigere Reaktionen der Betroffenen hervorgerufen, wenn sie nicht verschossen worden wären.
Am Freitag bekam FCA-Verteidiger Maximilian Bauer den Ball aus kürzester Distanz von Werder-Stürmer Marvin Ducksch an den leicht abgespreizten Oberarm gespielt. Hier sprach wirklich nichts für einen Elfmeter.
Am Sonntag köpfte Union-Verteidiger Robin Knoche den Ball nach einem Eckball an den Ellbogen von Kölns Luca Kilian. Dessen Armhaltung wirkte zwar etwas unvorteilhaft, war aber durch das Luftduell, in dem er sich gerade befand, zu erklären. Vor allem aber sah er den Ball nicht kommen, weil er Knoche den Rücken zugewandt hatte. Von Absicht konnte also keine Rede sein.
Besonders ärgerlich war bei beiden Handelfmetern weniger die Fehlentscheidung auf dem Feld, sondern das Stummbleiben des Video-Assistenten. Eine Intervention wäre zweifellos angebracht gewesen.
Richtig und doch falsch
In Berlin war die Situation eine andere. Als Leverkusens Odilon Kossounou den Siegtreffer der Hertha mit dem Oberarm verhinderte, blieb der Pfiff aus. Aufgrund der kurzen Distanz beim Schuss von Jean-Paul Boëtius war eine mögliche Absicht eher zu verneinen. Ob der Arm weit genug vom Körper entfernt war, um von einer unnatürlichen Haltung zu sprechen, ist eine knifflige Frage – und Auslegungssache.
Insofern war es tatsächlich nachvollziehbar, dass sich der VAR nicht meldete, denn eine klare Fehlentscheidung lag nicht vor. Das Problem hier ist die Regel selbst: Es ist ungerecht, dass das Handspiel eines Stürmers bei der Torerzielung immer strafbar ist, das eines Verteidigers bei der Torverhinderung jedoch nicht.
Foto: AFP